Durch die kontinuierliche Weiterentwicklung der medizinischen Forschung und durch die stetige Verbesserung der Methoden schafft die moderne Medizin fortwährend die Möglichkeit, Ihnen zahlreiche empfehlenswerte und sinnvolle Zusatzleistungen (sogenannte IGeL-Leistungen) anzubieten.
Diese Wahlleistungen sind nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen enthalten und müssen Ihnen deshalb nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung gestellt werden.
Welche Einzelleistungen in der Gynäkologie und bei einer Schwangerschaft in unserer Praxis wählbar sind, entnehmen Sie bitte unseren Informationsblättern.
Gerne beraten wir Sie umfassend zu unseren Wahlleistungen. Sprechen Sie uns einfach an.